Gesetzliche Krankenversicherung

Da ich eine kassenärztliche Zulassung besitze, ist die Abrechnung über alle gesetzlichen Krankenkassen möglich. Sie benötigen lediglich Ihre Krankenkassenkarte.


Private Krankenversicherung und Beihilfe

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Nicht heilkundliche Leistungen (z.B. Beratung oder Coaching) werden individuell vereinbart und können nicht von ihrer Kasse erstattet werden.

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die psychotherapeutische Behandlung je nach den vertraglichen Vereinbarungen, die Sie mit Ihrer Kasse vereinbart haben. Bitte informieren Sie sich vorab bei ihrer Krankenkasse!

Ausführliche Informationen zur GOP finden sie hier: http://www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/gfx/gop.pdf/$file/gop.pdf 

 

Selbstzahler

Als Selbstzahler sind Sie von allen bürokratischen Vorschriften unberührt - Anträge und Stundenbegrenzungen entfallen und es ist völlige Diskretion sichergestellt.

Nach dem Erstgespräch finden die psychotherapeutischen Sitzungen zu Beginn in der Regel einmal wöchentlich statt und weiten sich im Verlauf auf 2-3 wöchentliche Termine aus. Eine psychotherapeutisches Einzelgespräch über 50 Min kostet laut GOP 100,55 €. Sie müssen also mit monatlichen Kosten von 200,- bis 400,- EUR rechnen.

 

Dauer einer Therapie

 

Die Dauer der Therapie richtet sich nach dem Beschwerdebild und dem Fortschritt in der Therapie. Eine Kurzzeittherapie umfasst 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie 60 Sitzungen, gelegentlich auch länger. Außerdem sind kurze Beratungen, Akutbehandlungen von bis zu 12 Sitzungen oder individuell vereinbarte Coaching-Prozesse möglich.